19.06.2020
Beglaubigung von Personenstandsurkunden
Mit einer Beglaubigung (Legalisation) und einer Apostille wird die Echtheit einer in Österreich ausgestellten öffentlichen Urkunde amtlich bestätigt. Es wird die Echtheit der Unterschrift, des Siegels und des Stempels auf einer Urkunde, sowie die Funktion des Unterzeichners bestätigt.