Behindertenhilfen
Teilleistungen
Versorgung mit Hilfsmitteln
Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen
Erziehung und Schulbildung
Lebensunterhalt
Wohnen in Pflegeheimen
Mietzinsbeihilfe
Hilfe zum Wohnen
Härtefälle
Teilhabe an der Beschäftigung in der Arbeitswelt
Zuschuss für bauliche Maßnahmen
Familienentlastung
Freizeitgestaltung
Persönliches Budget
Ersatz der Reisekosten
Tageseinrichtungen
Wohneinrichtungen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Wer in der Steiermark lebt und eine Behinderung hat, dem stehen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz und den dazugehörigen Verordnungen verschiedene Leistungen und Unterstützungen zu. Welche das sind, erfahren Sie im Detail auf den folgenden Seiten.
Menschen mit Behinderung sind Menschen, die aufgrund einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung ihrer physischen Funktion, intellektuellen Fähigkeit, psychischen Gesundheit oder Sinnesfunktionen an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benachteiligt sind.
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