Veterinärreferat

Dr. Peter Gumbsch
Amtstierarzt und Leiter des Veterinärreferates
3. Stock, Zimmer 321
Tel: 0316/7075/660
Veterinärreferat
Mag. Tomasz Dynkowski
Amtstierarzt
3. Stock, Zimmer 318
Tel: 0316/7075/662
Mag.a Yasmin GOLGER
Amtstierärztin
3. Stock, Zimmer 316
Tel: 0316/7075/663
Dr.in Heidrun WINKLER
Amtstierärztin
3. Stock, Zimmer 314
Tel: 0316/7075/665
Eveline KRENN
Sachbearbeiterin / Sekretariat
3. Stock, Zimmer 317
Tel: 0316/7075/664
Elisabeth LEHNER
Sachbearbeiterin /Sekretariat
3. Stock, Zimmer 319
Tel: 0316/7075/661
Informationen zum Sachkundenachweis Hund, Reptil, Amphibie und Papageienvogel
Mit 1. Juli 2026 ist die Verpflichtung zur Erbringung eines Sachkundenachweises gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG) in Kraft getreten.
Personen, die beabsichtigen, einen Hund, ein Reptil, eine Amphibie oder einen Papageienvogel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche) neu aufzunehmen, haben grundsätzlich vor Aufnahme der Tierhaltung einen vierstündigen Sachkundekurs zu absolvieren.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter ist darüber hinaus innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung eine zweistündige praktische Einheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Der Hund muss zum Zeitpunkt der praktischen Einheit mindestens sechs Monate alt sein. Als Hundehalterin bzw. Hundehalter gilt jene Person, auf welche der Hund in der Österreichischen Heimtierdatenbank registriert ist und in deren Haushalt der Hund gehalten wird.
Die wichtigsten Informationen zum Sachkundenachweis sind auf der Homepage des Landes Steiermark unter:
Verwaltung - Land Steiermark sowie auf der Informationsplattform
tierwissen.at veröffentlicht.
