19.06.2020
Teilzahlung bzw. Stundung von Geldstrafen-Zahlungserleichterung
WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars!
Anfang 2019 wurde die österreichweite zentrale Anwendung für dieAbwicklung von Verwaltungsstrafen in Betrieb genommen.
Damit Sie Ihren Antrag auf Teilzahlung bzw. Stundung vonGeldstrafen elektronisch erteilen können, ist eineIdentifizierung mittels Token erforderlich. Diesen Token finden Sieim Schreiben der Verwaltungsstrafbehörde.