19.06.2020
Tanzschule - Erteilung von Tanzunterricht
Die gewerbsmäßige Erteilung von Tanzunterricht erfordert eineAnzeige bei der Zuständigen Behörde.
Sowohl Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer als auchjuristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine etc.) undPersonengesellschaften können Inhaberinnen bzw. Inhaber einerTanzschule sein.