19.06.2020
Statutenänderung
Jede Änderung der Statuten (z.B. Änderung des Vereinsnamensoder Sitzverlegung) muss der Verein der Vereinsbehörde schriftlichanzeigen.
Eine Änderung der Zustellanschrift innerhalb der Gemeinde giltgrundsätzlich nicht als Verlegung des Vereinssitzes.