Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 27.03.2023 über das "Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr"
wird Folgendes festgelegt.
