Terminbuchungen ab sofort online möglich
oder mit der neuen Land Steiermark App
Ab sofort können
Termine für die am stärksten nachgefragten Serviceleistungen des Bürgerinnen-/Bürgerbüros der BH Graz-Umgebung auch online gebucht werden.
Das Land Steiermark hat eine neue, kostenlose App entwickelt, die nun online verfügbar ist. Diese Service-App ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Organisationen die zeit- und ortsunabhängige Erledigung zahlreicher Amtswege.
Gebucht werden können Termine im Bürgerinnen-/Bürgerbüro u.a. für folgende Services:
· Reisepass Neuausstellung
· Personalausweis Neuausstellung
· ID-Austria Neuausstellung
· Führerschein Ausstellung Duplikat
· Führerschein, Eintragung von Codes
· Führerschein, Austausch Heeresschein
· Lenkberechtigung Verlängerung Probezeit
· Berufskraftfahrerbescheinigung
· Wunschkennzeichen
App download & Informationslink
Natürlich ist auch eine telefonische Terminvereinbarung weiterhin möglich:
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie
Dienstag von 07:30 Uhr bis 15.00 Uhr
Neben der Online-Terminbuchungsmöglichkeit können weitere vielgenutzte Leistungen des Landes Steiermark über die App abgerufen werden, wie zum Beispiel:
· Anmeldung von Schäden nach Unwettern (Privatschadensausweis)
· Gewerbeanmeldung
· Antrag auf Wohnunterstützung
· Digitaler ZWEI & MEHR-Familienpass
· Förderungsantrag für den Einsatz erneuerbarer Energieträger
Für die Antragstellung im Bereich Niederlassung und Aufenthalt
gibt es K E I N E N Online-Termin!
Verlängerungsanträge (§ 24 NAG), quotenfreie Zweckänderungsanträge (§ 26 NAG), Anträge auf Bescheinigung des Daueraufenthaltsrecht (§ 53a NAG), Anträge auf Daueraufenthaltskarte (§ 54a NAG) oder Duplikatsanträge können per Post übermittelt oder bei der Information der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung abgegeben werden.
Auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail oder Fax) eingebrachte Anträge bedürfen einer Verbesserung gem. § 13 Abs. 3 AVG.
Sie werden daher gesondert, seitens der Behörde, zur Verbesserung ihres Antrages verständigt.
Erstanträge, quotenpflichtige Zweckänderungsanträge und Anträge auf Ausstellung einer Dokumentation (Anmeldebescheinigung & Aufenthaltskarte, Lichtbildausweis für EWR-Bürger) sind immer persönlich bei der Behörde einzubringen.
Richten Sie dazu eine kurze E-Mail mit Betreff: „Terminanfrage Erstantrag/Dokumentation" an bhgu_niederlassung@stmk.gv.at mit folgenden Daten:
Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, beabsichtigter Wohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin, welcher Aufenthaltstitel/Dokumentation beantragt werden soll und gegebenenfalls Name des/der Zusammenführenden.
Fehlende Unterlagen können, unter Angabe der Geschäftszahl/FIS-Nr. (wenn diese bekannt ist) oder unter Angabe des vollständigen Namens und Geburtsdatums des Antragstellers/der Antragstellerin per E-Mail (bhgu_niederlassung@stmk.gv.at) übermittelt werden.
Insgesamt besteht die Möglichkeit für rund 140 Services mittels Onlineformular Anträge oder Anliegen direkt einzubringen. Als Zusatzangebot bietet die App auch Informationen über die aktuelle Verkehrs- und Wettersituation, die von über 100 Kameras der Landesstraßenverwaltung geliefert wird, aktuelle Nachrichten sowie den Zugang zur Online-Jobplattform des Landes Steiermark.
