Corona-Virus (SARS-CoV-2) Informationen
Aufgrund des derzeit verstärkten Aufkommens an telefonischen Anfragen im Zusammenhang mit COVID-19, kann es leider zu sehr langen Wartezeiten am Telefon kommen. Wir bitten Sie daher Ihr Anliegen auf schriftlichem Weg BHGU-Corona@stmk.gv.at an uns zu richten. Wir bemühen uns dieses schnellstmöglich zu behandeln.
Zurzeit kommt es bei der Bearbeitung von Erkrankungs- und Kontaktfällen aufgrund der hohen Corona-Zahlen leider zu Verzögerungen, wir bitten Sie daher um Geduld.
Nachstehend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen an uns im Zusammenhang mit COVID-19:
• Ich habe einen positiven Antigentest, wie muss ich mich verhalten:
Wenden Sie sich bitte an die Corona-Hotline 1450, um einen behördlichen PCR-Test zu veranlassen. Bleiben Sie bitte zu Hause und reduzieren Sie Ihre Kontakte, da Sie bis zur Abklärung durch den behördlich angeordneten PCR-Test als Verdachtsfall gelten.
• Ich habe einen positiven PCR-Test, wie muss ich mich verhalten:
Sie müssen selbst keine Schritte unternehmen, warten Sie bitte auf die Kontaktaufnahme durch die Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde. Diese werden Ihren Gesundheitszustand erfragen, sofern dies nicht bereits zuvor aufgrund eines positiven Antigentests oder Symptomen geschehen ist, und Sie um die Bekanntgabe Ihrer Kontaktpersonen bitten.
• Ich bin bereits vollständig geimpft oder aktuell genesen, bekomme ich als Kontaktperson eine Absonderung:
Vollständig geimpfte, sowie genesene Kontaktpersonen gelten, mit wenigen Ausnahmen, als Kontaktpersonen der Kategorie 2 und erhalten derzeit lediglich ein Informationsschreiben, welches keinerlei behördliche Beschränkungen mit sich bringt.
Ausnahmen bestehen etwa bei einer beruflichen Tätigkeit mit vulnerablen Gruppen (z.B. Gesundheitseinrichtungen) sowie bei Wohnsituationen, welche Kontakt mit vulnerablen Gruppen bringen (z.B. Alten- und Pflegeheimen). Hier wird jedoch immer durch einen medizinischen Sachverständigen entschieden, ob eine behördliche Beschränkung (z.B. eine Verkehrsbeschränkung) anzuordnen ist.
• Ich habe aufgrund eines positiven PCR-Tests einen Absonderungsbescheid erhalten, wann endet meine Absonderung:
a) Sollte Ihr Bescheid keine Befristung enthalten - in Ihrem Bescheid finden Sie dann den Passus: bis zur Aufhebung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde -, endet Ihre Absonderung erst, wenn Sie einen Aufhebungsbescheid erhalten.
b) Sollte Ihr Bescheid eine Befristung enthalten, endet Ihre Absonderung mit Ablauf dieser Frist. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie in den letzten beiden Tagen vor Fristablauf keinerlei Symptome mehr zeigen. Ist dies nicht gegeben, bitten wir Sie mit der Gesundheitsbehörde telefonisch, oder mittels E-Mail, Kontakt aufzunehmen, um Ihren Gesundheitszustand von einem medizinischen Sachverständigen beurteilen lassen zu können. Wenn aufgrund der Symptome weiterhin der Verdacht auf eine noch andauernde Erkrankung besteht, erhalten Sie einen neuen, unbefristeten Bescheid.
• Meine Absonderung ist beendet, wie bekomme ich mein Genesungszertifikat, um es in meinen Grünen Pass einzutragen:
Das Genesungszertifikat können Sie persönlich in Ihrer Wohnsitzgemeinde oder dem Bürgerservice der BH Graz-Umgebung abholen. Ein Versand per E-Mail ist nicht möglich. Sollten Sie eine Handysignatur besitzen, können Sie Ihr Genesungszertifikat auch direkt über die ELGA herunterladen. Im Schnitt ist das Genesungszertifikat ca. 10 Tage nach Aufhebung der Absonderung verfügbar.
Nachstehend finden Sie Servicenummern und Kontaktinformationen zu weiteren Themengebieten im Zusammenhang mit COVID-19:
Bei allgemeinen Fragen zum Corona-Virus, zum Grünen Pass, zu Reisewarnungen, zu arbeitsrechtlichen Information oder zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe, wählen Sie bitte die Nummer der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungs-sicherheit): 0800 555 621.
Bei Fragen zu Impfterminen und Impfanmeldungen finden Sie unter www.impfen.steiermark.at weiterführende Informationen.
Bitte beachten Sie: In den Bezirkshauptmannschaften liegen keinerlei Informationen zu Impfterminen auf und es können von uns auch keine Anmeldungen oder Terminverschiebungen durchgeführt werden.
Bei Problemen mit Zertifikaten des Grünen Passes (Genesungszertifikat, Impfzertifikat, Genesen und Geimpft) wenden Sie sich bitte unter der Nummer 0800 555 621 oder per elektronischem Formular https://www.ages.at/service/service-gruener-pass/ an die AGES.
Bei Anfragen, welche Ihr Testergebnis aus einer Teststraße betreffen, kontaktieren Sie bitte 0316/877 67 00.
Für Fragen zum PCR-Gurgeltest in der Heimanwendung - in Kooperation mit Spar bzw. den Apotheken - wenden Sie sich bitte an 057 277.
Bei Problemen mit dem SMS für das Contact Tracing wenden Sie sich bitte an die Contact Tracing Taskforce unter 0720 506000.