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Mitwirkung bei Auslandsadoptionen

Allgemeine Informationen

Die Vermittlung von Adoptionen in das und vom Ausland erfolgt durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft (Magistrat Graz) wirkt im Verfahren mit, indem es das Vorliegen der Eignung der Adoptivwerber prüft.

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Alle allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
  2. Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen) zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt verarbeiten werden dürfen, nötig.
    Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.


Zuständigkeit

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Kontakt

  • BH Graz Umgebung
  • +43 (316) 7075-0
  • E-Mail
  • Parteienverkehr:
    nur nach Terminvereinbarung
    Montag bis Freitag 8:00-12:30 Uhr, Dienstag zusätzlich bis 15:00 Uhr

    Amtsstunden:
    Mo-Do 8:00-15:00 Uhr und Fr 08:00-12:30 Uhr

Informationen zu Corona

  • FAQs Sozialministerium
  • Gesundheitsserver Steiermark

Geodaten

  • Lageplan

Schriftlich Kontaktaufnahme

Wenn Sie mit uns schriftlich Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
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