Wohneinrichtungen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Diese Leistung erhalten Menschen mit Behinderung, die nicht alleine wohnen können.
Das Land Steiermark bezahlt die Kosten für die Betreuung und das Wohnen in Wohneinrichtungen. Die Wohneinrichtung ist das ganze Jahr über offen.
Voraussetzungen
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Folgende Personen können in Wohneinrichtungen leben:
- Jugendliche nach der Schule
- Erwachsene
- Menschen mit psychischer Behinderung (müssen mindestens 18 Jahre alt sein)
Wenn der Mensch mit Behinderung genug Geld (Lohn, Gehalt, Pension, Pflegegeld) hat, dann muss er einen Beitrag bezahlen.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
Verfahrensablauf
Wenn der Antrag abgegeben wurde, wird geprüft ob:
- Sie eine Behinderung haben und
- ob Sie die Leistung brauchen.
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das Einkommen
- Nachweis über das Pflegegeld
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
Anlage 1 zur StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (I A, I B, I C; IV A, IV B, IV C)
Datenschutzrechtliche Informationen
