28.05.2017
Aufschub u. Unterbrechung d. Vollzugs d. (Ersatz)Freiheitsstrafe
Eine gegen Sie verhängte (Ersatz)freiheitsstrafe ist zuvollziehen, wenn z.B. die geschuldete Geldleistung bei Ihnen nichteinbringlich ist. Sie müssen dann auf Aufforderung der Behörde die(Ersatz)Freiheitsstrafe antreten.