08.07.2022
Architekt (EU/EWR/Schweiz)
Bürgerinnen/Bürger aus EU -/ EWR -Staaten und der Schweiz und deren Familienangehörige, die in ihrem Heimatstaat zur Ausübung des Berufs einer freiberuflichen Architektin/eines freiberuflichen Architekten berechtigt sind, dürfen sich in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausübung dieses Berufs niederlassen. Hinweis