29.10.2016
Änderung/Erweiterung der Akkreditierung
Änderungen oder Erweiterungen einer bestehenden Akkreditierung, die nur einzelne Prüfverfahren innerhalb eines Fachgebietes betreffen, das Gegenstand des Akkreditierungsbescheides ist, sind der Akkreditierungsbehörde zu melden. Die Akkreditierungsbehörde ändert im Zuge der nächsten Überprüfung den Akkreditierungsbescheid entsprechend ab.