29.10.2016
Akkreditierung
Um als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle tätig zu werden, bedarf es einer Akkreditierung durch die zuständige Behörde. Die Akkreditierung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle erfolgt durch Bescheid auf Grund eines schriftlichen Antrages.