12.05.2017
Berufsjäger - Anerkennung
Gemäß dem Berufsjägerprüfungsgesetz - BJPG darf der Beruf desBerufsjägers nur nach bestimmten Voraussetzungen ausgeübt werden.Ausländische Befähigungs- und Qualifikationsnachweise können vonder zuständigen Behörde anerkannt werden.