Bergwanderführerin / Bergwanderführer
Die erwerbsmäßige Ausübung der Tätigkeit einer Bergwanderführerin bzw. eines Bergwanderführers bedarf einer Befugnis, die von der zuständigen Behörde erteilt wird.Bergwanderführerinnen bzw. Bergwanderführer sind Personen, die zu Erwerbszwecken Bergwanderungen führen, begleiten oder unterrichten, wozu insbesondere auch Winter- und Schneeschuhwanderungen zählen.