29.10.2016
Aufenthalt von EWR-Bürgern, Schweizern und deren Angehörigen
ACHTUNG! Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich indiesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondernauch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island,Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.