Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung
Verordnungen
- Im Bezirks-Verordnungsblatt erfolgt seit 1. Jänner 2023 die rechtsverbindliche Kundmachung von Verordnungen der steirischen Bezirkshauptmannschaften, sofern nicht besondere Kundmachungsregeln gelten wie z.B. im Straßenverkehr. Das elektronische Bezirks-Verordnungsblatt ersetzt die frühere gedruckte Kundmachung von Verordnungen in der Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark.
- Im sogenannten konsolidierten Landesrecht sind bei jeder Rechtsvorschrift allfällige Änderungen eingearbeitet. Diese Dokumente dienen nur der Information und sind rechtlich unverbindlich.
Kundmachungen nach dem Zustellgesetz
Gemäß § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F., wird bekannt gegeben, dass unter der obigen GZ für Frau
Aurora Stanciu geboren am: 15.04.1959 Standort des Gewerbes: 8142 Wundschuh, Stadelweg 5
in der BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GRAZ-UMGEBUNG ein Schriftstück bis zum 06.01.2026 zur Abholung bereit liegt.
