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Aufenthalt /Sicherheit
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Abwehrender Katastrophenschutz
Maßnahmen zur Bewältigung von Katastrophen und Schadensereignissen: http://www.katastrophenschutz.steiermark.at/cms/ziel/5672/DE/
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
Drittstaatsangehörige [Personen, die weder EWR‑Bürgerinnen/EWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer sind] die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel (es sei denn sie sind unionsrechtlich aufenthaltsberechtigt).
Aufenthalt von EWR-Bürgern, Schweizern und deren Angehörigen
Als EWR-Bürgerin/EWR-Bürger bzw. Schweizerin/Schweizer genießen Sie Visumsfreiheit und haben Sie das Recht auf Aufenthalt im Bundesgebiet für einen Zeitraum von drei Monaten. EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger …
Externe Katastrophenschutzpläne für gefahrengeneigte Betriebe
Gefahrengeneigte Betriebe sind mit Bescheid als solche festzustellen. Diese Betriebe haben externe Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten und der Behörde vorzulegen. Auf dieser Grundlage hat die Behörde …
Katastrophenschutz
Notfallpläne dienen der Eindämmung und Kontrolle von Schadensfällen, um Folgen und Schäden für Mensch, Umwelt und Sachen zu begrenzen der Einleitung von Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor …
Privatschadensausweis
Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch Hochwasser Erdrutsch
Waffen und waffenrechtliche Urkunden
Das Führen von Waffen, Schusswaffen und Munition sowie der Erwerb, der Besitz und der Handel von Waffen ist behördlich zu bewilligen.
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Telefon: (0316) 7075-0
Fax: (0316) 7075-333
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